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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

AutoRefinery.ch

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

AutoRefinery.ch

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen, Angebote und Verträge zwischen AutoRefinery.ch (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“).

AutoRefinery.ch befindet sich derzeit in der Gründungsphase. Die Eintragung der Firma sowie die Festlegung des definitiven Firmensitzes erfolgen in Kürze. Bis dahin handeln die Geschäftsführer Vincent Blum und Nicola Gürpinar als verantwortliche Ansprechpartner.

Mit der Auftragserteilung anerkennt der Kunde diese AGB als verbindlich.

2. Leistungen

Der Auftragnehmer bietet insbesondere folgende Dienstleistungen an:

  • Fahrzeugfolierung (Voll- und Teilfolierung)
  • Lenkradbeziehen
  • Fahrzeugpflege / Fahrzeugaufbereitung
  • Leasing-Rückgabe Pflege (teilweise mit Garantieleistung)
  • Pflegeabonnements (Intervallpflege)

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der individuellen Absprache.

Offensichtliche Mängel sind unmittelbar bei Fahrzeugübergabe, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden, schriftlich zu rügen. Bei Folierungen und Lackaufbereitungen gelten geringfügige, oberflächliche Unvollkommenheiten, die das Gesamtbild nicht beeinträchtigen und nur bei spezifischen Lichtverhältnissen oder aus extrem kurzer Distanz sichtbar sind (sog. „Kleinteiligkeit“), nicht als Mangel, sofern sie dem branchenüblichen Standard für Handarbeit entsprechen.

3. Angebote und Preise

Alle auf der Website oder in Angeboten genannten Preise sind Richtwerte und verstehen sich in Schweizer Franken (CHF), sofern nicht anders angegeben.

Der Auftragnehmer ist bemüht, die genannten Preise einzuhalten. Abweichungen können sich insbesondere ergeben durch:

  • Fahrzeugzustand
  • Fahrzeuggrösse
  • Fahrzeugkategorie
  • Mehraufwand, der erst nach Besichtigung erkennbar wird

Die Vergütung ist, sofern nicht anders vereinbart, voraus oder unmittelbar bei Fahrzeugübergabe zur Zahlung fällig (Bar, TWINT oder Kartenzahlung). Der Auftragnehmer behält sich ein Retentionsrecht (Zurückbehaltungsrecht) am Fahrzeug bis zur vollständigen Begleichung der Forderung vor.

Zuschläge

  • Stark verschmutzte Fahrzeuge (Innenreinigung): Zuschlag von CHF 99.–
  • Grosse Fahrzeuge (SUV, Vans, Transporter, 7-Sitzer): Zuschlag von 15 %
  • Luxusfahrzeuge: Zuschlag von 20 %

Als Luxusfahrzeuge gelten insbesondere Fahrzeuge der Oberklasse oder Fahrzeuge mit besonders empfindlichen Materialien, komplexen Oberflächen oder erhöhtem Arbeitsrisiko.

4. Terminvereinbarung und Durchführung

Termine werden nach Verfügbarkeit vereinbart. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, einen Termin anzunehmen, bemüht sich jedoch um eine bestmögliche Einhaltung bestätigter Termine.

Verschiebungen aus betrieblichen oder technischen Gründen bleiben vorbehalten. Daraus entstehen dem Kunden keine Schadenersatzansprüche.

4.1 Terminabsage und Stornierung

Vereinbarte Termine sind verbindlich. Eine kostenfreie Stornierung oder Terminverschiebung ist bis 72 Stunden vor dem vereinbarten Termin möglich. Bei späteren Absagen behält sich der Auftragnehmer vor, folgende Entschädigung zu verrechnen:

  • 24–72 Stunden vor Termin: 30 % des vereinbarten Auftragswertes
  • Weniger als 24 Stunden vor Termin oder Nichterscheinen: 50 % des Auftragswertes, mindestens CHF 100.–

Bereits angefallene Materialkosten oder speziell bestellte Materialien werden in jedem Fall vollständig in Rechnung gestellt. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Auftragnehmer kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

5. Pflegeabonnements

Einzelne Pflegeleistungen können im Rahmen eines Abonnements gebucht werden.

  • Abrechnungsintervalle: 30 Tage oder 60 Tage
  • Mindestlaufzeit: 2 Termine

Das Abonnement verlängert sich nicht automatisch über die Mindestlaufzeit hinaus, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Bei vorzeitiger Beendigung durch den Kunden entfällt ein gewährter Aborabatt rückwirkend.

6. Leasing-Rückgabe Pflege – Nachzahlungsgarantie

6.1 Garantieleistung

Bucht der Kunde das Schutzpaket „Leasing-Rückgabe Pflege“, übernimmt der Auftragnehmer im Falle einer vom Leasinggeber erhobenen Nachzahlung für optische bzw. pflegebedingte Mängel einen Betrag von bis zu maximal CHF 500.–, sofern die nachfolgenden Voraussetzungen vollständig erfüllt sind.

6.2 Voraussetzungen für die Garantieleistung

Die Garantieleistung setzt voraus, dass:

  • das Fahrzeug nach Durchführung aller vereinbarten Arbeiten einen sehr guten optischen und pflegerischen Gesamtzustand aufweist, der nach fachlicher Einschätzung des Auftragnehmers eine ordnungsgemässe Leasingrückgabe erwarten lässt
  • der Umfang der gebuchten Leistungen nach Einschätzung des Auftragnehmers ausreichend ist, um diesen Zustand herzustellen
  • sofern der Auftragnehmer feststellt, dass der gebuchte Leistungsumfang nicht ausreicht, der Kunde den empfohlenen zusätzlichen Add-ons bzw. weiterführenden Arbeiten ausdrücklich zustimmt und diese durchführen lässt
  • lehnt der Kunde empfohlene Zusatzleistungen ab, entfällt die Garantieleistung vollständig
  • die Leasingrückgabe innerhalb von 14 Tagen nach Durchführung der Pflege erfolgt
  • das Fahrzeug bei Leasingrückgabe im gleichen Zustand ist wie nach der Beendigung der Arbeiten von AutoRefinery
  • keine neuen Schäden nach Übergabe des Fahrzeugs an den Kunden entstanden sind
  • der Kunde dem Auftragnehmer die offizielle Abrechnung des Leasinggebers unverzüglich nach Erhalt vorlegt

6.3 Ausschlüsse der Garantie

Von der Garantieleistung ausgeschlossen sind insbesondere:

  • Unfallschäden sowie Hagel- und Steinschläge
  • technische Mängel, mechanische Defekte oder Verschleissteile
  • Vorschäden oder Abnutzungen, die bereits vor der Pflege bestanden und nicht Bestandteil des vereinbarten Leistungsumfangs waren
  • Leasingnachforderungen, die auf vertraglichen Regelungen oder Wertminderungen beruhen, welche nicht durch Pflege- oder Aufbereitungsmassnahmen beeinflussbar sind
  • Schäden durch unsachgemässe Nutzung oder äussere Einflüsse nach der Pflege

6.4 Art der Erstattung

  • Die Erstattung erfolgt ausschliesslich gegen Vorlage der Originalabrechnung des Leasinggebers
  • Erstattet werden nur tatsächlich berechnete Kosten für eindeutig pflege- oder aufbereitungsrelevante Positionen

6.5 Haftungsobergrenze

  • Die maximale Gesamtleistung aus dieser Garantie beträgt CHF 500.– pro Fahrzeug
  • Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen

6.6 Keine uneingeschränkte Erfolgsgarantie

  • Diese Garantie stellt eine freiwillige, vertraglich begrenzte Zusatzleistung dar
  • Sie begründet keinen Anspruch auf eine mängelfreie oder kostenfreie Leasingrückgabe
  • Die Garantie entfällt insbesondere dann, wenn empfohlene Zusatzleistungen zur Herstellung eines sehr guten Fahrzeugzustands vom Kunden abgelehnt werden

7. Abholung - und Bringservice

Der Auftragnehmer bietet auf Wunsch des Kunden einen Abholung - und Bringservice für Fahrzeuge an.

Der Abhol- und Bringservice erfolgt ausschliesslich nach vorheriger Vereinbarung und setzt voraus, dass das Fahrzeug verkehrs- und betriebssicher ist sowie über eine gültige Haftpflichtversicherung verfügt.

Mit Übergabe des Fahrzeugs zum Zweck der Abholung erteilt der Kunde dem Auftragnehmer bzw. dessen Beauftragten die ausdrückliche Erlaubnis, das Fahrzeug im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs im öffentlichen Strassenverkehr zu bewegen.

Der Auftragnehmer haftet während der Fahrt ausschliesslich für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht werden. Für leichte Fahrlässigkeit sowie durch Schäden Dritter wird die Haftung, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

Schäden, die durch normale Nutzung, bestehende Vorschäden, technische Mängel oder höhere Gewalt entstehen, sind von der Haftung ausgeschlossen.

Der Kunde bestätigt, dass seine KFZ-Haftpflichtversicherung auch Fahrten durch Dritte (Werkstatt- oder Abholfahrten) deckt.

Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Selbstbehalte, Bonusverluste oder Prämienerhöhungen der Versicherung des Kunden.

Der Auftragnehmer ist für die Dauer der Überführung über eine Betriebshaftpflichtversicherung versichert. Die Haftung für Schäden, die über die Versicherungsleistung hinausgehen (z. B. Wertminderung, indirekte Schäden), wird ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

Vor Übergabe und nach Rückgabe des Fahrzeugs kann eine Zustandsdokumentation (z. B. Fotos) erstellt werden.

Der Kunde wird vor dem Service gefordert, das Abholservice Formular zu unterschreiben.

8. Haftung

Der Auftragnehmer haftet ausschliesslich für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden. Für leichte Fahrlässigkeit wird die Haftung, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

Keine Haftung besteht für:

  • alters- oder nutzungsbedingte Abnutzung
  • bereits vorhandene Schäden
  • Folgeschäden oder indirekte Schäden

9. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben sämtliche erbrachten Leistungen und gelieferten Materialien Eigentum des Auftragnehmers, soweit rechtlich zulässig.

10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Der Gerichtsstand richtet sich nach dem später festgelegten Firmensitz des Auftragnehmers, sofern keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.

11. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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