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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

AutoRefinery.ch

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

AutoRefinery.ch

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen, Angebote und Verträge zwischen AutoRefinery.ch (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“).

AutoRefinery.ch befindet sich derzeit in der Gründungsphase. Die Eintragung der Firma sowie die Festlegung des definitiven Firmensitzes erfolgen in Kürze. Bis dahin handeln die Geschäftsführer Vincent Blum und Nicola Gürpinar als verantwortliche Ansprechpartner.

Mit der Auftragserteilung anerkennt der Kunde diese AGB als verbindlich.

2. Leistungen

Der Auftragnehmer bietet insbesondere folgende Dienstleistungen an:

  • Fahrzeugpflege / Fahrzeugaufbereitung
  • Pflegeabonnements (Intervallpflege)

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der individuellen Absprache.

Offensichtliche Mängel sind unmittelbar bei Fahrzeugübergabe, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden, schriftlich zu rügen. Bei Lackaufbereitungen gelten geringfügige, oberflächliche Unvollkommenheiten, die das Gesamtbild nicht beeinträchtigen und nur bei spezifischen Lichtverhältnissen oder aus extrem kurzer Distanz sichtbar sind (sog. „Kleinteiligkeit“), nicht als Mangel, sofern sie dem branchenüblichen Standard für Handarbeit entsprechen.

3. Angebote und Preise

Alle auf der Website oder in Angeboten genannten Preise sind Richtwerte und verstehen sich in Schweizer Franken (CHF), sofern nicht anders angegeben.

Der Auftragnehmer ist bemüht, die genannten Preise einzuhalten. Abweichungen können sich insbesondere ergeben durch:

  • Fahrzeugzustand
  • Fahrzeuggrösse
  • Fahrzeugkategorie
  • Mehraufwand, der erst nach Besichtigung erkennbar wird

Die Vergütung ist, sofern nicht anders vereinbart, voraus oder unmittelbar bei Fahrzeugübergabe zur Zahlung fällig (Bar, TWINT oder Kartenzahlung). Der Auftragnehmer behält sich ein Retentionsrecht (Zurückbehaltungsrecht) am Fahrzeug bis zur vollständigen Begleichung der Forderung vor.

Zuschläge

  • Stark verschmutzte Fahrzeuge (Innenreinigung): Zuschlag von CHF 99.–
  • Grosse Fahrzeuge (SUV, Vans, Transporter, 7-Sitzer): Zuschlag von 15 %
  • Luxusfahrzeuge: Zuschlag von 20 %

Als Luxusfahrzeuge gelten insbesondere Fahrzeuge der Oberklasse oder Fahrzeuge mit besonders empfindlichen Materialien, komplexen Oberflächen oder erhöhtem Arbeitsrisiko.

4. Terminvereinbarung und Durchführung

Termine werden nach Verfügbarkeit vereinbart. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, einen Termin anzunehmen, bemüht sich jedoch um eine bestmögliche Einhaltung bestätigter Termine.

Verschiebungen aus betrieblichen oder technischen Gründen bleiben vorbehalten. Daraus entstehen dem Kunden keine Schadenersatzansprüche.

4.1 Terminabsage und Stornierung

Vereinbarte Termine sind verbindlich. Eine kostenfreie Stornierung oder Terminverschiebung ist bis 72 Stunden vor dem vereinbarten Termin möglich. Bei späteren Absagen behält sich der Auftragnehmer vor, folgende Entschädigung zu verrechnen:

  • 24–72 Stunden vor Termin: 30 % des vereinbarten Auftragswertes
  • Weniger als 24 Stunden vor Termin oder Nichterscheinen: 50 % des Auftragswertes, mindestens CHF 100.–

Bereits angefallene Materialkosten oder speziell bestellte Materialien werden in jedem Fall vollständig in Rechnung gestellt. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Auftragnehmer kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

5. Pflegeabonnements

Einzelne Pflegeleistungen können im Rahmen eines Abonnements gebucht werden.

  • Abrechnungsintervalle: 30 Tage oder 60 Tage
  • Mindestlaufzeit: 2 Termine

Das Abonnement verlängert sich nicht automatisch über die Mindestlaufzeit hinaus, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Bei vorzeitiger Beendigung durch den Kunden entfällt ein gewährter Aborabatt rückwirkend.

6. Haftung

Der Auftragnehmer haftet ausschliesslich für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden. Für leichte Fahrlässigkeit wird die Haftung, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

Keine Haftung besteht für:

  • alters- oder nutzungsbedingte Abnutzung
  • bereits vorhandene Schäden
  • Folgeschäden oder indirekte Schäden

7. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben sämtliche erbrachten Leistungen und gelieferten Materialien Eigentum des Auftragnehmers, soweit rechtlich zulässig.

8. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Der Gerichtsstand richtet sich nach dem später festgelegten Firmensitz des Auftragnehmers, sofern keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.

9. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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